Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
SmartRate by wyss innovations ist ein unabhängiges Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in der Schweiz. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens gelten für sämtliche Aufträge, auch wenn sie erst nachträglich und/oder mündlich erteilt wurden.
SmartRate by wyss innovations wird nachfolgend „SR“ Dienstleister genannt.
Umfang und Ausführung des Auftrages
Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung wird der Inhalt des Auftrages durch Ausübung und Geschäftsgebrauch bestimmt.
Die mit dem Auftrag verbundene Vollmacht ermächtigt SR insbesondere:
- sämtliche Handlungen vorzunehmen, die mit dem erteilten Auftrag in Zusammenhang stehen Vergleiche abzuschliessen
- alle Handlungen vorzunehmen, selbst wenn das Gesetz dafür eine Spezialvollmacht verlangt
Die Vollmacht gilt auch gegenüber Banken, Versicherungen sowie sämtlichen Behörden, mit denen SR zur Erfüllung der Aufträge Kontakt aufnehmen muss. SR ist berechtigt, in sämtliche Akten Einsicht zu nehmen und Auskünfte einzuholen. SR ist berechtigt, zur Erfüllung des erteilten Auftrages die Dienste von Dritten in Anspruch zu nehmen oder diesen mit ausdrücklichem Einverständnis mit dem Auftrag zu substituieren. SR ist im Rahmen des erteilten Auftrages befugt, all diejenigen Schritte einzuleiten, die sie zur Erfüllung des Auftrages als geeignet erachten.
Pflichten von SR
SR verpflichtet sich, den Auftrag nach den Grundsätzen der Ausübung des Berufsstandes auszuführen. Sie verpflichten sich, über die dabei gemachten Wahrnehmungen gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind Fälle, in denen SR durch den Auftraggeber ausdrücklich von der Schweigepflicht entbunden wird, Fälle in denen SR nach Gesetz zur Aussage verpflichtet ist oder wenn es die Wahrung seiner Rechte erfordert.
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat SR ohne besondere Aufforderung alle für die Ausübung des Auftrages notwendigen Akten und Informationen zur Verfügung zu stellen. Er gibt ihm ferner jederzeit und rechtzeitig Kenntnis von sämtlichen Vorgängen und Umständen, die für den Auftrag eine Rolle spielen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, SR auf Verlangen hin angemessene Kostenvorschüsse für seine Arbeiten zu entrichten.
Kündigung
Das Auftragsverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit auf Ende des Folgemonats widerrufen oder gekündigt werden. Ein Widerruf resp. Eine Kündigung bedarf der schriftlichen Form. SR erstellt darauffolgend eine Endabrechnung über die bereits geleisteten Aufwendungen abzüglich allfälliger Akontozahlungen oder anderweitig erhaltene Entschädigungen.
Entschädigung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, SR nach der geltenden Honorarordnung zu entschädigen, wenn dies vereinbart wurde. Die Forderung wird mit der Rechnungsstellung fällig und ist, wo nicht anders geregelt, ohne Skontoabzug innert 30 Tagen netto zu begleichen. SR ist berechtigt, einkassiertes Geld mit seinen Forderungen zu verrechnen.
Stellt SR für seine Dienstleistungen eine Rechnung, werden die eingehenden Vergütungen dem Kunden gutgeschrieben.
Zahlungsverzug
Wird die dem Auftraggeber zugestellte Rechnung nicht fristgerecht beglichen, behält sich SR bei der Ausstellung der ersten Mahnung einen Zuschlag von mindestens CHF 20, bei der zweiten Mahnung einen Zuschlag von mindestens CHF 40 und ab Betreibungseinleitung das Einverlangen sämtlicher zusätzlich anfallenden Aufwendungen ausdrücklich vor. Bei Rechnungsbeträgen unter CHF 500 kann SR bereits bei der Zustellung von Zahlungserinnerungen einen Zuschlag von CHF 20 erheben.
Rechtliche Grundlagen
Sämtliche in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gesondert geregelten Angelegenheiten unterliegen dem Schweizerischen Obligationenrecht, dem Versicherungsaufsichtsgesetz, dem Kollektiven Anlagegesetz oder anderweitigen, den jeweiligen Auftragsumfang betreffenden Schweizerischen Gesetzesgrundlagen.
Gerichtsstand
Für allfällige sich aus dem Vollmacht- und Auftragsverhältnis ergebende Streitigkeiten bestimmt der Auftraggeber, ungeachtet seines Wohnsitzes, resp. Geschäftsdomizils, den
Gerichtsstand Willisau, Luzern
unter Ausschluss des Friedensrichters und unterwirft sich den dort geltenden Gesetzen und Instanzen. SR hat indessen das Recht, den Auftraggeber beim zuständigen Gericht am Ort des Wohnsitzes, resp. Geschäftsdomizils des Auftraggebers zu belangen.
Februar 2021